Wirtschaftsförderung Windeck: Corona-Virus - Informationen für Unternehmen und Betriebe; Liefer- und Abholservice der Windecker Betriebe
Schutzmasken für bedürftige Menschen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat als Soforthilfe die Verteilung von medizinischen Masken an bedürftige Menschen beschlossen.
Die Masken stehen nun auch in Windeck bereit und können zu folgenden Zeiten abgeholt werden:
montags bis freitags von 10 Uhr bis 12 Uhr
an der Information im Rathaus I.
Einen Anspruch auf diese Masken haben alle Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), von Wohngeld und von Kindergeldzuschlag.
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) erhalten die Masken von ihrem Jobcenter.
Für Rückfragen steht Ihnen unter der Telefonnummer 02292-601140 eine Ansprechpartnerin zur Verfügung.
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