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Corona – Krise und Wohngeld

Ist es möglich, bei Bezug von Kurzarbeitergeld oder bei Einkommensminderungen in Folge der Corona – Krise einen  staatlichen Mietzuschuss (Wohngeld) oder einen Zuschuss zu den Kosten des Eigenheims (Hauslastenzuschuss) zu erhalten?

 

Diese und ähnliche Fragen werden nun vermehrt auch an die Wohngeldstelle der Gemeinde herangetragen.

 

Ab sofort ist es daher auch möglich, online Auskünfte zu erhalten. Unter dem folgenden Link:

 

https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

 

können Sie zunächst selbst errechnen, ob Ihnen Miet- oder Hauslastenzuschuss zusteht. Gleichzeitig ist die Möglichkeit gegeben, online einen Antrag stellen.

 

Die Wohngeldstelle ist um eine schnellstmögliche Bearbeitung bemüht.

 

Bei Fragen steht Ihnen die Wohngeldstelle unter der Tel.-Nr. 02292-601144 zur Verfügung.

 

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