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Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
Gem. § 10 Landeszustellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) wird das nachfolgend bezeichnete Dokument öffentlich zugestellt:
I. Behörde für die zugestellt wird:
Gemeinde Windeck
Gemeindewerke Windeck, Die Betriebsleitung
(Stabsstelle III)
Rathausstr. 12
51570 Windeck-Rosbach
II. Zustellungsadressat / letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Herrn
Jan Boleslaw Lewinowicz
Kalk-Mülheimer-Str. 100
51103 Köln
III. Bezeichnung des/ der Dokumente, das/ die zugestellt wird/ werden:
Bezeichnung
Bescheid über Wasser- und Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2016 - 31.12.2016
Aktenzeichen
VR 127132
Datum
27.01.2017
IV. Bezeichnung der Stelle, an der das Dokument eingesehen werden kann:
Gemeindewerke Windeck
Die Betriebsleitung
Stabsstelle III
Zimmer 31
Rathausstr. 12
51570 Windeck-Rosbach
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
und Donnerstag zusätzlich von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr.
Durch die Zustellung werden ggfs. Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Gem. § 10 Abs. 2 S. 7 LZG NRW gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Windeck-Rosbach, den 17.02.2017
Gemeinde Windeck
Der Bürgermeister