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Naturschutzgebiete

Bauverwaltung / Umwelt

Sachbereich 43

Naturschutzgebiete in der Gemeinde Windeck werden ebenso wie die Landschaftsschutzgebiete von der Bezirksregierung Köln ausgewiesen. Naturschutz ist grundsätzlich strenger als der Landschaftsschutz. Während es beim Landschaftsschutz mehr um den Erhalt der Vielfalt, Schönheit und Eigenart der Landschaft geht, werden in Naturschutzgebieten in erster Linie bestimmte Lebensräume wildlebender Pflanzen- und Tierarten geschützt.

 

In der Gemeinde Windeck liegen insgesamt sieben Naturschutzgebiete:

NSG Wälder auf dem Leuscheid

  • Flächengröße: 1.390 ha
  • Lage: bewaldete Hänge und Höhenrücken südlich von Stromberg und östlich von Alsen, ein Teil des NSG liegt in der Gemeinde Eitorf

NSG Elisenthal und angrenzende Wälder

  • Flächengröße: 449 ha
  • Lage: Wälder entlang des Trimbaches in der Nutscheid nördlich von Dattenfeld und Altwindeck

NSG Siegaue

  • Flächengröße: 385 ha (Teil Windeck)
  • Lage: gesamte Sieg mit großen Teilen der Aue in den Gemeinden Windeck und Eitorf sowie der Stadt Hennef

NSG Rosbachtal

  • Flächengröße: 143 ha
  • Lage: Tal des Rosbaches mit bewaldeten Hängen nordöstlich von Rosbach, umgeben von den Ortschaften Langenberg, Öttershagen, Kohlberg und Hurst (ehemals Loch)

NSG Ehemalige Siegschleife bei Dreisel

  • Flächengröße: 75 ha
  • Lage: Talniederung mit Feuchtgrünland und Teile des Umlaufberges zwischen Dreisel und Helpenstell

NSG Steinbruch Imhausen

  • Flächengröße: 16 ha
  • Lage: Ein noch in Betrieb befindlicher Grauwacke-Steinbruch südlich von Imhausen, in der eine größere Lebensgemeinschaft der stark gefährdeten Gelbbauchunken vorkommt

NSG Silikatfelsen an der Sieg

  • Flächengröße: 4 ha (Teil Windeck)
  • Lage: Felsiger Sieghang in der Siegschleife bei Opperzau

NSG Hohes Wäldchen

  • Flächengröße: 5 ha
  • Lage: Heideflächen nahe der nördlichen Grenze Gemeindegebietes, mit 378 m ü.NN der höchste Punkt der Gemeinde


Um eine Störung der Tier- und Pflanzenwelt zu vermeiden, dürfen in Naturschutzgebieten die Wege grundsätzlich nicht verlassen werden. Eine Ausnahme stellt das NSG Siegaue, in dem in jeder Ortslage "Gewässernahe Erholungsbereiche" ausgewiesen wurden. Hier ist es erlaubt, abseits der Wege, das Siegufer zu betreten, am Siegufer zu lagern und in der Sieg zu baden. Schilder am Siegufer informieren über diese Uferabschnitte.

 

Ihr Ansprechpartner

Dr. Richard Grothus
Telefon: 02292 / 601-159
Fax: 02292 / 601-289
E-Mail: richard.grothus@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.02

 


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