Gewässerschutz
Dem Schutz des Wassers als eine der wichtigsten Lebensgrundlagen des Menschen ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Gewässerschutz bezieht sich auf die Oberflächengewässer (Stillgewässer, Fließgewässer) und das Grundwasser, das in erster Linie der Nutzung als Trinkwasser dient.
Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union das hohe Ziel gesetzt, spätestens bis zum Jahre 2027 durch geeignete Maßnahmen einen guten chemischen und ökologischen Zustand bei den Oberflächengewässern zu erreichen. Für das Grundwasser lautet das Ziel ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand. Diesem Ziel fühlt sich auch die Gemeinde Windeck verpflichtet und bittet ihre Bürger, sparsam und schonend mit der Ressource Wasser umzugehen und Verstöße zu melden, die zu einer Beeinträchtigung der Oberflächengewässer und des Grundwassers führen können.
Bei der Gemeinde eingehende Meldungen von Umweltverstößen, Gefährdungen usw. werden an die jeweils zuständigen Behörden bzw. Verbände weitergeleitet.
Für die Sieg ist die Bezirksregierung Köln als Unterhaltspflichtiger zuständig, während die Nebengewässer vom Wasserverband des Rhein-Sieg-Kreises betreut werden. Handelt es sich um Schadensfälle oder Umweltverstöße, von denen eine Gefährdung des Grundwassers oder eine Verschmutzung der Oberflächengewässer ausgehen oder liegt eine unerlaubte Gewässernutzung vor, so wird das Amt für Technischen Umweltschutz beim Rhein-Sieg-Kreis eingeschaltet.
Bei allen Fragen der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung ist die von der Gemeinde beauftragte WTE Betriebsgesellschaft mbH, Niederlassung Windeck, Tel. 02292 / 9112-0) einzuschalten.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Richard Grothus
Telefon: 02292 / 601-159
Fax: 02292 / 601-289
E-Mail: richard.grothus@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.02