Der Internetauftritt der Gemeinde Windeck ist umgezogen.

Sie erreichen uns künftig unter

 

www.gemeinde-windeck.de

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Bauleitplanung

Unter den nachfolgenden Rubriken werden die im Internet bereitzustellenden Unterlagen in laufenden und abgeschlossenen Bauleitplanverfahren der Gemeinde Windeck abrufbar.

 

 

Ferner können die Informationen und Unterlagen auch über das zentrale Portal des Landes www.bauleitplanung.nrw.de abgerufen werden.

 

Das Baugesetzbuch sieht bei Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen, zu denen der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne gehören, vor, dass der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen sind (§ 4a Abs. 4 i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB).

 

Dies gilt auch bei der Aufstellung von Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB oder Außenbereichssatzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB, sofern eine öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt wird.

 

Zudem sollen auch der wirksame Flächennutzungsplan respektive der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auch ergänzend in das Internet eingestellt werden (§§ 6a Abs. 2 sowie 10a Abs. 2 BauGB). Für laufende Verfahren - förmlich eingeleitet vor dem 13. Mai 2017 – gilt die Pflicht zur Einstellung ins Internet gemäß § 245c Abs. 1 BauGB nur dann nicht, wenn die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB oder nach sonstigen Vorschriften des BauGB vor dem 16. Mai 2017 eingeleitet worden ist und das Bauleitplanverfahren gemäß § 233 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach altem Recht abgeschlossen wird.

 

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