Fassadenprogramm Dattenfeld, Schladern und Altwindeck
Im Rahmen des Integrierten interkommunalen Entwicklungs – und Handlungskonzeptes Windeck/Waldbröl 2025 soll das Ortsbild von Dattenfeld, Schladern und Altwindeck aufgewertet werden. Entsprechend werden private Verschönerungsmaßnahmen an Fassaden, Dächern und in Vorgärten bis zu 50 % gefördert. Die Gebäude müssen allerdings innerhalb der nachfolgenden Geltungsbereiche liegen:
In den Karten sind die Gebäude unterschiedlichen Gebäudekategorien zugeordnet:
- denkmalgeschützte Gebäude
- historisch wertvolle Gebäude
- ortsbildprägende Gebäude
- Gebäude, bei denen ein Neugliederung/Rekonstruktion der Fassade wünschenswert wäre
Diese Gebäude werden im Gegensatz zu den „sonstigen Gebäuden" bevorzugt bei der Förderung berücksichtigt.
Flyer Fassadenprogramm Windeck
Die Vergabe der Fördermittel regelt eine Richtlinie, die der Rat am 26.02.2018 beschlossen hat:
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet ein Gremium, das mit Vertretern der Ratsparteien, der Verwaltung und des Planungsbüros ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung (ASS) besetzt ist.
Erste Hinweise, welche Maßnahmen konkret gefördert werden, liefert eine Ortsbildanalyse mit Ersteinschätzung für die drei Orte.
Ortsbildanalyse - Ersteinschätzung
Die Gestaltungsleitlinien der Gemeinde Windeck für die Ortskerne Dattenfeld, Altwindeck und Schladern in der Fassung vom 18.09.2019, wurden vom Rat der Gemeinde Windeck am 07.10.2019 beschlossen. Sie sind zur Beratung von Bauwilligen, speziell im Rahmen der Anträge zum Fassadenprogramm der Gemeinde Windeck, heranzuziehen.
Da inzwischen die Förderzusage des Landes NRW für das Fassadenprogramm vorliegt und die Bürgerinformation am Mittwoch, den 27.03.2019 im Forum der Grundschule in Dattenfeld den Startschuss für die Einreichung von Förderanträgen gegeben hat, steht der Antrag zum Fassadenprogramm ab sofort zum Download bereit.
Ihre Ansprechpartnerin
Nadja Geilhausen
Telefon: 02292 / 601-155
Fax: 02292 / 601-289
E-Mail: nadja.geilhausen@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.05
Ihren Antrag senden Sie bitte an:
Gemeinde Windeck
Die Bürgermeisterin
S 52 – Nadja Geilhausen
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
oder per E-Mail an: nadja.geilhausen@gemeinde-windeck.de
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