.

Fassadenprogramm Dattenfeld, Schladern und Altwindeck

Im Rahmen des Integrierten interkommunalen Entwicklungs – und Handlungskonzeptes Windeck/Waldbröl 2025 soll das Ortsbild von Dattenfeld, Schladern und Altwindeck aufgewertet werden. Entsprechend werden private Verschönerungsmaßnahmen an Fassaden, Dächern und in Vorgärten bis zu 50 % gefördert. Die Gebäude müssen allerdings innerhalb der nachfolgenden Geltungsbereiche liegen:

 

Geltungsbereich Dattenfeld

 

Geltungsbereich Schladern

 

Geltungsbereich Altwindeck

 

In den Karten sind die Gebäude unterschiedlichen Gebäudekategorien zugeordnet:

  • denkmalgeschützte Gebäude
  • historisch wertvolle Gebäude
  • ortsbildprägende Gebäude
  • Gebäude, bei denen ein Neugliederung/Rekonstruktion der Fassade wünschenswert wäre

 

Diese Gebäude werden im Gegensatz zu den „sonstigen Gebäuden" bevorzugt bei der Förderung berücksichtigt.

 

Flyer Fassadenprogramm Windeck

 

Die Vergabe der Fördermittel regelt eine Richtlinie, die der Rat am 26.02.2018 beschlossen hat:

 

Richtlinie Fassadenprogramm

 

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet ein Gremium, das mit Vertretern der Ratsparteien, der Verwaltung und des Planungsbüros ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung (ASS) besetzt ist.

 

Erste Hinweise, welche Maßnahmen konkret gefördert werden, liefert eine Ortsbildanalyse mit Ersteinschätzung für die drei Orte.

 

Ortsbildanalyse - Ersteinschätzung

 

Die Gestaltungsleitlinien der Gemeinde Windeck für die Ortskerne Dattenfeld, Altwindeck und Schladern in der Fassung vom 18.09.2019, wurden vom Rat der Gemeinde Windeck am 07.10.2019 beschlossen. Sie sind zur Beratung von Bauwilligen, speziell im Rahmen der Anträge zum Fassadenprogramm der Gemeinde Windeck, heranzuziehen.

 

Gestaltungsleitlinien

 

Da inzwischen die Förderzusage des Landes NRW für das Fassadenprogramm vorliegt und die Bürgerinformation am Mittwoch, den 27.03.2019 im Forum der Grundschule in Dattenfeld den Startschuss für die Einreichung von Förderanträgen gegeben hat, steht der Antrag zum Fassadenprogramm ab sofort zum Download bereit.

 

Antrag Förderprogramm

 

Ihre Ansprechpartnerin

Nadja Geilhausen
Telefon: 02292 / 601-155
Fax: 02292 / 601-289
E-Mail: nadja.geilhausen@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.05

 

Ihren Antrag senden Sie bitte an:

Gemeinde Windeck

Die Bürgermeisterin

S 52 – Nadja Geilhausen

Rathausstraße 12

51570 Windeck-Rosbach

oder per E-Mail an: nadja.geilhausen@gemeinde-windeck.de

 

Dieser Artikel wurde bereits 8873 mal angesehen.


.
.

xxnoxx_zaehler