Altlasten
Bauverwaltung / Umwelt
Altlasten sind Altablagerungen (stillgelegte Aufhaldungen und Verfüllungen) und Altstandorte (Grundstücke stillgelegter Anlagen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, sofern von diesen nach den Erkenntnissen einer im Einzelfall vorausgegangenen Untersuchung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht).
Sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass von Altlasten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht, werden Gefährdungsabschätzungen durchgeführt, um festzustellen, ob es sich de facto um eine Altlast handelt und welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr notwendig sind.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die primäre Zuständigkeit beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft liegt, das auch das aktuelle Altlastenkataster für die Gemeinde Windeck führt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Rhein-Sieg-Kreises.