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Was ist Was? Rathauswegweiser A - Z
Kontakt
Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
Telefon: 02292 / 601 - 0
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
- Sozialamt mittwochs geschlossen
Bürgeramt
- Montag - Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Tourismus Windecker Ländchen e. V.
Schönecker Weg 3
51570 Windeck - Schladern
Telefon +49 2292 19433
Telefax +49 2292 9562025
tourismus@gemeinde-windeck.de
www.windecker-laendchen.com
Altlasten
Bauverwaltung / Umwelt
Altlasten sind Altablagerungen (stillgelegte Aufhaldungen und Verfüllungen) und Altstandorte (Grundstücke stillgelegter Anlagen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, sofern von diesen nach den Erkenntnissen einer im Einzelfall vorausgegangenen Untersuchung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht).
Sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass von Altlasten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht, werden Gefährdungsabschätzungen durchgeführt, um festzustellen, ob es sich de facto um eine Altlast handelt und welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr notwendig sind.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die primäre Zuständigkeit beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft liegt, das auch das aktuelle Altlastenkataster für die Gemeinde Windeck führt.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Richard Grothus
Telefon: 02292 / 601-159
Fax: 02292 / 601-296
E-Mail: richard.grothus@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus II (Rathausstr. 17), Raum 59