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Widmung der Erschließungsanlage ‘Windecker Straße‘ zwischen ‚Hauptstraße‘ und ‚Bergische Straße‘ in Windeck-Dattenfeld

Die Erschließungsanlage „'Windecker Straße' zwischen 'Hauptstraße' und ‚Bergische Straße'" in Windeck-Dattenfeld wird der Öffentlichkeit für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

 

Der betroffene Bereich ist im beigefügten Planauszug (Größe: 953 kB; Downloads bisher: 517; Letzter Download am: 09.04.2024) ersichtlich.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Klage beim Verwaltungsgericht in 50667 Köln, Appellhofplatz, erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.

 

Die Klage ist entweder schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Durchschriften beigefügt werden. Die Frist wird bei schriftlicher Klageerhebung nur gewahrt, wenn die Klageschrift vor Fristablauf bei Gericht eingegangen ist.

 

Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Land Nordrhein-Westfalen vom 07.11.2012 (ERVVO VG/FG) bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Köln eingereicht werden.

 

Windeck, den 09.02.2022

Gemeinde Windeck
Die Bürgermeisterin

gez. Gauß

 

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