Der Internetauftritt der Gemeinde Windeck ist umgezogen.

Sie erreichen uns künftig unter

 

www.gemeinde-windeck.de

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Wasserzählerablesung für das Jahr 2019

Ich möchte alle Kunden darüber informieren, dass die diesjährige Wasserzählerablesung wieder durch den Versand von Selbstablesekarten ansteht. Die Zählerstände der Wasseruhren bilden die Abrechnungsgrundlage für die Festsetzung der Wasserbezugsgebühren, soweit die Gemeindewerke Windeck Versorger sind, und flächendeckend im gesamten Gemeindegebiet für die Erhebung der Abwassergebühren. Die Zählerstände aller Grundstücke, unabhängig vom Wasserversorger, werden durch ein einheitliches Verfahren ermittelt.

 

Der Versand der Ablesekarten ist ab dem 22. November 2019 vorgesehen. Von den Kunden ist lediglich der aktuelle Zählerstand der Wasseruhr auf der Antwortkarte einzutragen, die dann portofrei an die Gemeindewerke Windeck zurückgesendet werden kann. Auf der Karte sind die entsprechenden Kundendaten, insbesondere Wasserzählernummer und die Kundennummer, vorgetragen. Die Ablesung der Wasserzähler durch die Kunden sollte möglichst am 30.11.2019 erfolgen. Die zugestellten Karten sind dann bis spätestens 07.12.2019 wieder zurückzuschicken. Sie können alternativ auch bei den Gemeindewerken Windeck, Dienstgebäude Kirchstr. 6, in Windeck-Rosbach, abgegeben werden. Des Weiteren besteht wie im Vorjahr die Möglichkeit, den Zählerstand über die Internetseite der Gemeindewerke Windeck unter der Adresse: www.gemeindewerke-windeck.de zu übermitteln. Dort finden Sie eine Schaltfläche „Online-Erfassung Zählerstand" (Hinweis: Die Online-Erfassung wird erst zum Ablesedatum am 30.11.2019 freigeschaltet!).

 

Die Ergebnisse des Selbstableseverfahrens sind hinsichtlich der Festlegung der Abwassergebühren bindend für das gesamte Gemeindegebiet. Es kann in den Versorgungsbereichen der Vereine und Verbände zu voneinander abweichenden Abrechnungsgrundlagen zwischen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung kommen, wenn die Verbände eine eigene Zählerablesung für die Erhebung von Wassergebühren zu einem anderen Zeitpunkt vornehmen. Wie bereits im Vorjahr werden sich die Wasserbeschaffungsverbände Herchen, Leuscheid und Wilberhofen an unserem Ableseverfahren beteiligen. Diesen Wasserbeschaffungsverbänden werden die entsprechenden Zählerdaten aus dem Selbstauskunftsverfahren zur Verfügung gestellt, um sie auch für die Abrechnung der Wassergebühren zu verwenden. Im Bereich der übrigen Verbände/Vereine wird es unabhängig hiervon nach wie vor eine Eigenablesung durch die jeweiligen Versorger zur Erhebung der Wassergebühren geben.

 

Insofern werden alle Kunden gebeten, die entsprechenden Antwortkarten unabhängig davon, wer der jeweilige Wasserversorger ist, auszufüllen und rechtzeitig im Original zurückzusenden. Dieses Verfahren soll auch dazu führen, die Jahresverbrauchsabrechnungen zeitnah erstellen zu können.

 

Mögliche Änderungen der persönlichen Daten oder andere Informationen (z.B. Abzugsmengen) teilen Sie uns bitte separat mit, da derartige Angaben auf den Ablesekarten durch das maschinelle Lesen nicht verarbeitet werden können.

 

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die entsprechenden Beitrags- und Gebührensatzungen der Gemeinde Windeck bei fehlenden Angaben zum Zählerstand der Wasseruhr generell eine Schätzung für die Gebührenermittlung vorsehen. Insofern werden die Wasserzählerstände aller Kunden, deren Antwort nicht vorliegt bzw. verspätet eingeht, geschätzt, da ansonsten die automatisierte Weiterverarbeitung der Ablesekarten und die damit verbundene erhebliche Reduzierung des Erfassungsaufwandes nicht mehr gewährleistet ist.

 

Sollten Sie Fragen zur bevorstehenden Wasserzählerablesung haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die zuständigen Sachbearbeiterinnen Frau Gropp und Frau Wirths. Sie sind erreichbar unter den Telefonnummern: 02292/91140-41 oder -42.

 

Gemeindewerke Windeck

gez. Hamann

(Betriebsleiterin)

 

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