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Vorabinformation - Betreuungsbeiträge an den gemeindlichen Grundschulen (Abrechnung Januar – Mai 2021)

Lange konnte keine Entscheidung mitgeteilt werden, wie mit den Elternbeiträgen der Monate Januar bis Mai 2021 verfahren wird. Hiermit möchte ich nun eine Vorabinformation an alle betroffenen Erziehungsberechtigten geben.

 

Im vergangenen Monat wurde folgende Regelung seitens des Landes NRW mitgeteilt:

 

Monat
Aufteilung der Kosten Land / Kommune
Ihr zu zahlender Beitrag
Januar
50% Land NRW, 50% Gemeinde Windeck
0,- €
Februar
50% Land NRW, 50% Gemeinde Windeck
0,- €
März
25% Land NRW, 25% Gemeinde Windeck
50% Ihres monatlichen Beitrags
April
25% Land NRW, 25% Gemeinde Windeck
50% Ihres monatlichen Beitrags
Mai
25% Land NRW, 25% Gemeinde Windeck
50% Ihres monatlichen Beitrags

 

 

Die Beiträge wurden im Januar unsererseits regulär erhoben. Da dieser Beitrag nicht von den Erziehungsberechtigten zu zahlen ist, besteht hier ein Guthaben (vorausgesetzt diese Zahlung ist tatsächlich erfolgt).


Für die Folgemonate Februar bis Mai wurde die Beitragserhebung zunächst ausgesetzt, um eine Abrechnung vorzunehmen, sobald eine offizielle Entscheidung des Landes vorliegt.

 

Die endgültige Abrechnung wird den Erziehungsberechtigten zeitnah postalisch zugehen.

 

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