Der Internetauftritt der Gemeinde Windeck ist umgezogen.
Sie erreichen uns künftig unter
www.gemeinde-windeck.de
Vorabinformation - Betreuungsbeiträge an den gemeindlichen Grundschulen (Abrechnung Januar – Mai 2021)
Lange konnte keine Entscheidung mitgeteilt werden, wie mit den Elternbeiträgen der Monate Januar bis Mai 2021 verfahren wird. Hiermit möchte ich nun eine Vorabinformation an alle betroffenen Erziehungsberechtigten geben.
Im vergangenen Monat wurde folgende Regelung seitens des Landes NRW mitgeteilt:
Monat | Aufteilung der Kosten Land / Kommune | Ihr zu zahlender Beitrag |
Januar | 50% Land NRW, 50% Gemeinde Windeck | 0,- € |
Februar | 50% Land NRW, 50% Gemeinde Windeck | 0,- € |
März | 25% Land NRW, 25% Gemeinde Windeck | 50% Ihres monatlichen Beitrags |
April | 25% Land NRW, 25% Gemeinde Windeck | 50% Ihres monatlichen Beitrags |
Mai | 25% Land NRW, 25% Gemeinde Windeck | 50% Ihres monatlichen Beitrags |
Die Beiträge wurden im Januar unsererseits regulär erhoben. Da dieser Beitrag nicht von den Erziehungsberechtigten zu zahlen ist, besteht hier ein Guthaben (vorausgesetzt diese Zahlung ist tatsächlich erfolgt).
Für die Folgemonate Februar bis Mai wurde die Beitragserhebung zunächst ausgesetzt, um eine Abrechnung vorzunehmen, sobald eine offizielle Entscheidung des Landes vorliegt.
Die endgültige Abrechnung wird den Erziehungsberechtigten zeitnah postalisch zugehen.
Dieser Artikel wurde bereits 1001 mal angesehen.