Der Internetauftritt der Gemeinde Windeck ist umgezogen.

Sie erreichen uns künftig unter

 

www.gemeinde-windeck.de

.

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO) vom 02.04.2020

Unter diesem Link finden Sie die vom Land Nordrhein-Westfalen erlassene Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastuktur (CoronaBetrVO) vom 02.04.2020.

 

Die Verordnung löst den bisherigen Erlass des MAGS NRW vom 13.3.2020 zum Betretungsverbot von Kinderbetreuungsangeboten und zur Ausnahmeregelung für Kinder von Personen in kritischer Infrastruktur ab und dient der leichteren Umsetzung auf der örtlichen Ebene. In die Rechtsverordnung aufgenommen wurde für den Bereich der Kindertagesbetreuung der Ursprungserlass. Aufgenommen wurde zudem die Ausnahmeregelung zum Betretungsverbot für die notwendige Sicherstellung des Kindeswohls

.

Dieser Artikel wurde bereits 1456 mal angesehen.


.
.

xxnoxx_zaehler