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Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 1/15 „Opperzau“

Bekanntmachung des Teilaufhebungsbeschlusses

 

Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 13.02.2017 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Teilaufhe-bung des Bebauungsplanes Nr. 1/15 „Opperzau" gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbe-reich ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Konkretisierung und Fortführung des Verfahrens einzuleiten und die frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbarge-meinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt zu prüfen, ob die westlich angrenzenden Flä-chen für die Landwirtschaft ebenfalls aufgehoben werden sollen."

 

 

Übereinstimmungserklärung gemäß § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntVO):

 

„Der vorstehende Teilaufhebungsbeschluss stimmt mit dem Teilaufhebungsbeschluss des Rates der Gemeinde Windeck vom 13.02.2017 überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande ge-kommen (§ 2 Abs. 1 und 2 BekanntVO)."

 

Windeck, den 14.02.2017

 

Hans-Christian Lehmann
Bürgermeister

 

 

Bekanntmachungsanordnung:

 

„Vorstehender Ratsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht"

 

Windeck, den 14.02.2017

 

Hans-Christian Lehman
Bürgermeister

 

 

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/15 „Opperzau"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Rat der Gemeinde Windeck hat den vorgelegten Planentwurf zur Teilaufhebung des Bebau-ungsplans Nr. 1/15 "Opperzau" gebilligt und die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vorge-sehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in seiner Sitzung am 13.02.2017 beschlossen.

 

Der Planungsbereich ist in beiliegendem Übersichtsplan kenntlich gemacht.

 

Der Planentwurf liegt

 

in der Zeit vom 06.03.2017 bis einschließlich 03.04.2017

 

im Rathaus der Gemeinde Windeck, Verwaltungsgebäude II, Zimmer 35 in Windeck-Rosbach wäh-rend folgender Zeiten öffentlich aus:

 

Montag bis Freitagvon 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag zusätzlichvon 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

 

 

Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Ausle-gungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt blei-ben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag, der nach dem Inkrafttreten der Satzung gestellt werden könnte) ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Per-son nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Windeck, den 14.02.2017

 

Hans-Christian Lehmann
Bürgermeister

 

Opperzau Plan Bekanntmachung (Größe: 311 kB; Downloads bisher: 1024; Letzter Download am: 25.03.2024)

Begründung Umweltbericht (Größe: 1.68 MB; Downloads bisher: 1089; Letzter Download am: 28.03.2024)

Vorentwurf (Größe: 1.68 MB; Downloads bisher: 1089; Letzter Download am: 28.03.2024)

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