Der Internetauftritt der Gemeinde Windeck ist umgezogen.
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Steuerfälligkeit 15.02.2021
Der Versand der Gewerbesteuer- und Abgabenbescheide für das Jahr 2021 erfolgt in diesem Jahr später, voraussichtlich Anfang März.
Die Gemeinde Windeck möchte Sie deshalb nochmal darauf hinweisen, dass bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) Vorauszahlungen unter Zugrundlegung des zuletzt festgesetzten Jahresbetrages zu entrichten sind. Bei einem vorhandenen SEPA-Lastschriftmandat wird der entsprechende Betrag zur Fälligkeit abgebucht. Überweisungen können jederzeit selbst vorgenommen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen das Steueramt der Gemeinde Windeck telefonisch unter 02292/601-119, -219 und -124 sowie per E-Mail: steueramt@gemeinde-windeck.de gerne zur Verfügung.
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