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Stellenausschreibung: Gemeindeinspektoranwärter/in (Abschluss Bachelor of Laws)
Die Gemeinde Windeck bietet zum 01.09.2019 einen Ausbildungsplatz (duales Studium) zum/zur
Gemeindeinspektoranwärter/in
(Abschluss Bachelor of Laws)
an.
Die Einstellung erfolgt dabei in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf in die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (vorm. Laufbahn des gehobenen Dienstes). Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und integriert theoretische und praktische Phasen.
Wenn Sie sich gerne mit wirtschaftlichen Zusammenhängen und Recht beschäftigen, ist das duale Studium der ideale Weg in eine abwechslungsreiche Zukunft.
Voraussetzungen:
- Allgemeine Hochschulreife oder uneingeschränkte Fachhochschulreife
- Deutsche oder andere EU-Staatsangehörigkeit
- Keine Eintragungen im Führungszeugnis
- Charakterliche und gesundheitliche Eignung
- Freude am Umgang mit Menschen
- Interesse an Rechtsfragen und Gesetzen
- Gute schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeiten
- Teamfähigkeit
- Interesse am Umgang mit modernen Bürokommunikationsmitteln
- Schnelles Erfassen von rechtlichen Zusammenhängen
- Überdurchschnittliche soziale Kompetenz
Praxis:
Die praktischen Fähigkeiten werden Ihnen in verschiedenen Fachbereichen der Gemeinde Windeck vermittelt. Sie lernen u.a. folgende Aufgabenbereiche kennen:
- Personal/Organisation
- Finanzen
- Recht/Sicherheit/Ordnung
- Soziales
Theorie:
Die theoretischen Grundlagen erwerben Sie an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (FHöV) in Köln.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (inkl. tabellarischer Lebenslauf und Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse) bitte schriftlich, gerne auch per Mail, bis zum 06.03.2019 an die
Gemeinde Windeck
-Personalabteilung-
Rathausstraße 12
51570 Windeck
oder: personalverwaltung@gemeinde-windeck.de
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Kirchner, Tel. 02292/601-114 oder Email heidi.kirchner@gemeinde-windeck.de gerne zur Verfügung.
Bereits eingereichte Bewerbungen nehmen ebenfalls am Auswahlverfahren zur Stellenbesetzung teil. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
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