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Schulbetreuung

Die Offene Ganztagsschule (OGS) ist ein freiwilliges Angebot der Gemeinde Windeck, den Eltern wurde vom Gesetzgeber kein Rechtsanspruch auf einen Platz eingeräumt. Dennoch bemüht sich die Gemeinde Windeck, dem Bedarf zu entsprechen und das Angebot – je nach den räumlichen Möglichkeiten der Schulen – ausreichend zur Verfügung zu stellen.

 

Die Aufnahme der Kinder erfolgt ausschließlich im Rahmen der bestehenden Kapazitäten. Ein Anspruch darüber hinaus besteht nicht. Über die Teilnahme entscheidet die Gemeinde Windeck als Schulträger im Einvernehmen mit der Schule und dem Kooperationspartner. Die nach dem Stichtag 31.01. eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs in die bestehende Warteliste eingetragen.

 

Die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschule ist freiwillig, die Anmeldung eines Kindes ist aber für die Dauer des Grundschulbesuches bindend. Die Anmeldung verpflichtet in der Regel zur Teilnahme an fünf Tagen pro Woche.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Aufnahme- und Benutzungsordnung Windeck.

 

 

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