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Mietzuschuss
Einkommensschwache Mieter einer Wohnung können Wohngeld als Mietzuschuss beantragen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert dem Wohngeldproberechner (www.wohngeldrechner.nrw.de) ausrechnen lassen. Weitere grundsätzliche Informationen zur Beantragung von Wohlgeld sowie ausfüllbare und mit Eingabehilfe versehene Antragsvordrucke nebst Anlagen stehen auf der Internetseite www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Gärtner
Telefon: 02292 / 601-144
Fax: 02292 / 601-295
E-Mail: sozialamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude A (Rathausstr. 17), Raum A 1.01
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