Lastenzuschuss
Besitzer eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung mit geringem Einkommen können Lastenzuschuss beantragen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert dem Wohngeldproberechner (http://wohngeldrechner.nrw.de) ausrechnen lassen. Weitere grundsätzliche Informationen zur Beantragung von Wohlgeld sowie ausfüllbare und mit Eingabehilfe versehene Antragsvordrucke nebst Anlagen stehen auf der Internetseite www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin
Melanie Gärtner
Telefon: 02292 / 601-168
Fax: 02292 / 601-295
E-Mail: melanie.gaertner@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus II (Rathausstr. 17), Raum 44
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