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GEZ (Rundfunk- und Fernsehgebühren)
(Gebühreneinzugszentrale für Rundfunk und Fernsehen)
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe und andere besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen.
Anträge liegen im Bürgeramt aus.
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