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Rücksichtnahme im Wald
Viel unternehmen kann man zurzeit noch nicht: Da ist ein Spaziergang, eine Wanderung oder ein Ausflug in den Wald eine gute Alternative. Doch dabei gilt es, Rücksicht zu nehmen.
Doch, wo viele Menschen auf unterschiedliche Weise unterwegs sind, kann es zu Konflikten kommen. Deshalb bitten wir Sie – gerade jetzt –, sich besonders an die geltenden Regeln zu halten. Die vielen Waldwege laden zum Wandern, Joggen und auch Radfahren ein. Damit dies jedoch unfallfrei und problemlos vonstattengehen kann, sind ein paar Dinge zu beachten:
1. Fahrradfahren im Wald
Wer eine Wald-Tour mit dem Rad plant, sollte sich am besten vorher eine Route überlegen, denn nicht alle Wege dürfen oder können befahren werden.
Generell sind die meisten Forstwege für Fahrradfahrer befahrbar. Trotzdem sollte man darauf achten, wie die Wege beschaffen sind. Denn gerade natürliche Forstwege sind oft von Wurzeln durchzogen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können.
Unbefestigte Wege, die hauptsächlich zum Holztransport genutzt werden, sind für Radfahrer tabu.
Breite Wege, die einen festen Grund besitzen, egal ob natürlich oder künstlich angelegt, dürfen hingegen genutzt werden. Abseits dieser Wege ist das Fahrradfahren verboten.
Auch E-Bikes sind gerade in der heutigen Zeit ein großes Thema. Hier gilt: Alle E-Bikes, die nicht zulassungspflichtig oder selbstfahrend sind, dürfen im Wald benutzt werden.
2. Hunde im Wald
Als Hundehalter ist ein Waldspaziergang mit seinem Vierbeiner eine schöne Sache. Natürlich möchte man seinem Hund dabei viel Auslauf bieten.
Doch auch hier gibt es einiges zu beachten, um Wildtiere, andere Spaziergänger und Ihren Hund zu schützen.
In Naturschutzgebieten sind Hunde immer angeleint zu führen. Auch abseits der Waldwege sind Hunde immer anzuleinen.
Auf den Waldwegen darf man den Hund zwar von der Leine lassen; er sollte jedoch sofort abrufbar sein.
Zum Schutz des Wildes und um unschöne Zwischenfälle mit anderen Waldbesuchern zu vermeiden, wird aber empfohlen, die Vierbeiner auch auf den Wegen an der Leine zu führen.
3. Müll im Wald
Ob Bonbonpapier, Taschentücher, Plastikflaschen, Haus- und Renovierungsmüll oder Grünabfälle. Diese Sachen gehören nicht in den Wald!
Leider kommt es immer häufiger vor, dass Müll illegal in unseren Wäldern entsorgt wird. Dies schadet nicht nur Flora und Fauna, es ist auch nicht schön anzusehen und kann unter Umständen ganz schön teuer werden.
Die Entsorgung des illegal abgeladenen Mülls ist darüber hinaus arbeits- und kostenintensiv.
Zwar hat man als Wanderer, Spaziergänger oder Fahrradfahrer keine Unmengen an Müll dabei, aber der Satz: „Kleinvieh macht auch Mist" trifft es ziemlich gut. So sollte man auch hier darauf achten, seinen Müll nicht im Wald zu lassen, sondern ihn zuhause fachgerecht zu entsorgen.
Für weitere Informationen zum Thema „Verhalten im Wald" bitten wir Sie, die untenstehende Broschüre des Landesbetriebes Wald und Holz NRW zu beachten.
https://www.wald-und-holz.nrw.de/wald-erleben/verhalten-im-wald
Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung von Müll jeglicher Art finden Sie auf der Internetseite der RSAG.
https://www.rsag.de/
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