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Neuwahl der Schiedspersonen für das Schiedsamt der Gemeinde Windeck
Nach Mitteilung des Direktors des Amtsgerichts Waldbröl endet die Amtszeit der bisherigen Schiedsfrau sowie die Amtszeit der bisherigen stellvertretenden Schiedsfrau am 08.12.2019.
Die Schiedsperson führt das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in einigen Strafsachen durch. Das Schiedsamt wird von Schiedspersonen ehrenamtlich wahrgenommen. Für den Schiedsamtsbezirk Windeck wird eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson (Vertretung bei Krankheit; Ortsabwesenheit oder aus anderen Gründen) bestellt.
Nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes NRW (SchAG NRW) kann eine Schiedsperson nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen ferner das 30. Lebensjahr vollendet, jedoch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und sie dürfen nicht in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt (insolvent) sein.
Auch sollen die Bewerberinnen und Bewerber ihren Wohnsitz innerhalb des Schiedsamtsbezirkes Windeck haben.
Formlose Bewerbungen oder eventuelle Nachfragen bitte ich bis zum 10.11.2019 an die Gemeindeverwaltung Windeck, Herrn Gärtner, Tel.: 02292/601-162; Email: christian.gaertner@gemeinde-windeck.de zu richten.
Nach Vorlage der Bewerbungen soll gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 3 SchAG NRW, vor der Neuwahl durch den Rat der Gemeinde Windeck, die für den Landgerichtsbezirk Bonn zuständige Bezirksvereinigung Bonn des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen gehört werden.
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