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Nachschätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens in der Gemarkung Leuscheid

Hier: Flurbereinigung Kuchhausen (Flur 88 – 91, 95, 97 – 114; zusätzlich Flur 6, 30,31, 39, 84, 92, 94

 

Im Auftrag des Finanzamtes Siegburg wird hiermit bekannt gegeben, daß nach vorangegangenem Feldvergleich durch die Katasterverwaltung in den nächsten Wochen und Monaten durch die Finanzverwaltung - Bodenschätzungsstelle - innerhalb der o. g. Gemarkungen eine Nachschätzung nach Flurbereinigung durchgeführt wird.


Dabei werden kleine Handbohrungen und vereinzelt auch Aufgrabungen zur Entnahme von Bodenproben durchgeführt.

 

Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der landwirtschaftlichen Kulturflächen haben den beauftragten Personen das Betreten ihrer Grundstücke zu gestatten (§15 Bodenschätzungsgesetz).

 

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