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Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beförderung von Personen und Gütern per Bahn ist eine ökologische Alternative zum Straßen- oder Luftweg. Gleichzeitig stellt durch Schienenverkehr verursachter Verkehrslärm für viele Menschen eine große Belastung dar. Mit Hilfe Ihrer Beteiligung möchte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Lärmsituation an Haupteisenbahnstrecken noch transparenter darstellen und so darauf hinwirken, die Lärmbelastung weiter zu senken.
Das EBA ist seit dem 1. Januar 2015 für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig. Das EBA wird den ersten bundesweiten Lärmaktionsplan bis Mitte 2016 erstellen. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der Lärmaktionsplanung die Möglichkeit, an einer zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung teilzunehmen und an der Erstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken.
Im Beteiligungsprozess der Lärmaktionsplanung bekommen Sie also die Möglichkeit, sich zu Ihrer persönlichen Lärmsituation zu äußern. Hierzu gehen Sie bitte auf die Homepage www.laermaktionsplanung-schiene.de. Wenn Sie sich angemeldet haben, können Sie einzelne Orte angeben, an denen Sie sich durch Schienenlärm an Haupteisenbahnstrecken belästigt und gestört fühlen.
Mit Hilfe dieser Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, die Belastung durch Eisenbahnlärm bei Ihnen zu beschreiben und das EBA auf Probleme in dem Zusammenhang aufmerksam zu machen. Weiterhin können Sie wichtige Informationen bezüglich Immissions- und Emissionsort geben. Ihre Angaben helfen dabei, die Lärmaktionsplanung zielgerichtet aufzustellen.
Deshalb bitte ich Sie, sich zu beteiligen und die auf der Homepage angegebenen Fragen zu beantworten.