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Information der Rentenstelle zur sogenannten „MÜTTERRENTE“
Ab 01.01.2019 werden für vor 1992 geborene Kinder für jedes Kind ein halbes Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet. Bisher werden bereits zwei Jahre als Kindererziehungszeit berücksichtigt.
Die Auszahlung der neuen Leistung erfolgt wie bei der Einführung der Mütterrente im Jahr 2014. Wer ab Januar 2019 oder später neu in Rente geht, erhält die neue Mütterrente bereits von der ersten Rentenzahlung an und wird hierüber im Rentenbescheid informiert.
Für Mütter und Väter, deren Rente vorher begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte dieses Jahres. Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung. Darüber informiert die Rentenversicherung in einem gesonderten Bescheid.
Versicherte, die noch keine Rente beziehen, aber vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, erhalten über die Anerkennung weiterer Erziehungszeiten ebenfalls automatisch einen Bescheid von der Rentenversicherung.
Mütter und Väter, die bereits eine Rente beziehen, erhalten die neue Leistung automatisch und müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Dies gilt auch für Hinterbliebenenrenten, bei denen Kindererziehungszeiten berücksichtigt wurden.
Sollte jemand noch nie eine Altersrente bezogen haben, weil die erforderliche Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt ist bzw. keine Rentenbeiträge eingezahlt wurden, besteht nunmehr auch ein Anspruch auf Altersrente, wenn diese Person zwei Kinder (vor 1992 geboren) erzogen hat.
Dies betrifft in der Regel auch Frauen, die z. B. keine Ausbildung gemacht haben, nie arbeiten gegangen sind und deren Ehemänner immer ‚Alleinverdiener' waren.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, steht Ihnen die Rentenstelle im Rathaus II für eine weitere Auskunft gerne zur Verfügung.
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