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Grabstätten auf dem Friedhof in Leuscheid
Gräber mit abgelaufenem Nutzungsrecht sowie ungepflegte Gräber werden eingeebnet.
Die Gemeindeverwaltung Windeck -Friedhofsamt- weist darauf hin, dass auf dem Friedhof in Leuscheid das Nutzungsrecht einiger Grabstätten abgelaufen ist. Es kann von den Angehörigen erneut erworben werden, wenn innerhalb von 4 Wochen ein entsprechender Antrag gestellt wird. Außerdem gibt es eine Vielzahl ungepflegter Gräber, deren Angehörige nicht mehr ermittelt werden konnten. Diese Gräber werden durch die Gemeinde nach Ablauf der genannten Frist eingeebnet werden.
Auskunft und Einsicht in die Gräberlisten können die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten bei der Friedhofsverwaltung im Rathaus in Windeck-Rosbach bei Frau Schley (Tel. 02292 601-237 email irene.schley@gemeinde-windeck.de) und Frau Barth (Tel. 02292 601-149 email ulrike.barth@gemeinde-windeck.de) erhalten.