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Feststellung von Jahresabschluss und Lagebericht 2015 der Gemeindewerke Windeck – Betriebszweig Abwasserbeseitigung – sowie Behandlung des entstandenen Jahresüberschusses
Die Bilanz der Gemeindewerke Windeck – Betriebszweig Abwasserbeseitigung – weist zum 31.12.2015 Aktiva und Passiva in Höhe von jeweils 95.049.139,29 € aus. Nach der Gewinn- und Verlustrechnung ist im Geschäftsjahr 2015 Jahresüberschuss in Höhe von 352.742,64 € entstanden.
Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 12.06.2017 folgenden Beschluss gefasst:
„Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss der Gemeindewerke Windeck – Betriebszweig Abwasserbeseitigung – zum 31.12.2015, der in der Bilanz mit 95.049.139,29 € abschließt und in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 352.742,64 € ausweist, wird gemäß § 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt. Der erwirtschaftete Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen."
Jahresabschluss und Lagebericht sind entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und des Handelsgesetzbuches (HGB) durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft worden. Bezug nehmend auf dessen Bericht hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, Herne, mit Verfügung vom 14.07.2017 den folgenden Prüfungsvermerk erteilt:
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewerke Windeck Betriebszweig Abwasserbeseitigung. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2015 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, bedient.
Diese hat mit Datum vom 25.01.2017 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Gemeindewerke Windeck - Betriebszweig Abwasserbeseitigung-:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Gemeindewerke Windeck -
Betriebszweig Abwasserbeseitigung –
für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Betriebsleiters der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kon-trollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Betriebsleiters der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 14.07.2017
GPA NRW
Im Auftrag
Harald Debertshäuser
Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Windeck – Betriebszweig Wasserversorgung – zum 31.12.2015, die Verwendung des Jahresüberschusses sowie der Prüfungsvermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW werden hiermit gem. § 26 Abs. 4 EigVO NRW öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 und der Lagebericht 2015 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung liegen bis zur öffentlichen Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 bei den Gemeindewerken Windeck, Rathaus I, während der Dienstzeiten zur Einsicht aus.
Windeck, den 26.07.2017
In Vertretung
gez.
Ivana Radu
(Stv. Betriebsleiterin)