Der Internetauftritt der Gemeinde Windeck ist umgezogen.
Sie erreichen uns künftig unter
www.gemeinde-windeck.de
Schiedsamt
Ordnungsangelegenheiten
Bei Nachbarstreitigkeiten, bevor Sie die Gerichte bemühen...
Alles Wissenswertes finden Sie in der Infobrochüre "Schiedsamt".
Wichtig:
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson örtlich zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt (§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Dies bedeutet: Sollte der/die Antragsgegner/in in einer anderen Gemeinde/Stadt wohnen, dann ist die dortige Schiedsperson zuständig. Die Adressen erfahren Sie ebenfalls bei den jeweiligen Ordnungsbehörden.
Für das gesamte Gebiet der Gemeinde Windeck ist als Schiedsperson zuständig:
Elmar Walter
Wehrbusch 31
51570 Windeck-Dreisel
Tel.: 02292 / 9291130
eMail: schiedsmann-windeck@elli.de
Stellvertretene Schiedsperson ist:
Rüdiger Gärtner
Windecker Str. 12
51570 Windeck-Dattenfeld
Tel.: 02292 / 9299363
Nähere Informationen dazu erteilt Herr Gärtner (Tel. 02292 / 601 162).
Weitere Infos:
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