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Schiedsamt

Ordnungsangelegenheiten

Bei Nachbarstreitigkeiten, bevor Sie die Gerichte bemühen...

 

Alles Wissenswertes finden Sie in der Infobrochüre "Schiedsamt".

 

Wichtig:

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson örtlich zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt (§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Dies bedeutet: Sollte der/die Antragsgegner/in in einer anderen Gemeinde/Stadt wohnen, dann ist die dortige Schiedsperson zuständig. Die Adressen erfahren Sie ebenfalls bei den jeweiligen Ordnungsbehörden.

 

Für das gesamte Gebiet der Gemeinde Windeck ist als Schiedsperson zuständig:

Elmar Walter

Wehrbusch 31

51570 Windeck-Dreisel

Tel.: 02292 / 9291130

eMail: schiedsmann-windeck@elli.de

Stellvertretene Schiedsperson ist:

Rüdiger Gärtner

Windecker Str. 12

51570 Windeck-Dattenfeld

Tel.: 02292 / 9299363

Email: ruediger.gaertner@schiedsmann.de

Nähere Informationen dazu erteilt Herr Gärtner (Tel. 02292 / 601 162).

 

Weitere Infos:

 

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