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UVG

Unterhaltsvorschuss /
Leistungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz

Jugendhilfezentrum für Eitorf und Windeck

Mark 10 - 11

53783 Eitorf

Tel.: 02243 / 8443 - 0

Fax: 02243 / 8443  - 5235

Internet: www.rhein-sieg-kreis.de

Alleinerziehende Mütter und Väter können für ihre Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Unterhalt nicht anderweitig sichergestellt ist, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erhalten. Die Leistungsdauer beträgt höchstens 72 Monate.


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