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Unterhaltsvorschuss /
UVG
Unterhaltsvorschuss /
Leistungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz
Jugendhilfezentrum für Eitorf und Windeck
Mark 10 - 11
53783 Eitorf
Tel.: 02243 / 8443 - 0
Fax: 02243 / 8443 - 5235
Internet: www.rhein-sieg-kreis.de
Alleinerziehende Mütter und Väter können für ihre Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Unterhalt nicht anderweitig sichergestellt ist, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erhalten. Die Leistungsdauer beträgt höchstens 72 Monate.
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