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Was ist Was? Rathauswegweiser A - Z
Kontakt
Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
Telefon: 02292 / 601 - 0
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
- Sozialamt mittwochs geschlossen
Bürgeramt
- Montag - Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Tourismus Windecker Ländchen e. V.
Schönecker Weg 3
51570 Windeck - Schladern
Telefon +49 2292 19433
Telefax +49 2292 9562025
tourismus@gemeinde-windeck.de
www.windecker-laendchen.com
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Bau - Verwaltung
- Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Windeck
- Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 8 a Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Windeck
- B-Pläne und Ortslagenabgrenzung
- Straßenverzeichnis
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für den Umbau der Hauptstraße in Windeck-Dattenfeld, im Rahmen des Interkommunalen Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Windeck/Waldbröl 2025
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