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Was ist Was? Rathauswegweiser A - Z
Kontakt
Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
Telefon: 02292 / 601 - 0
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
- Sozialamt mittwochs geschlossen
Bürgeramt
- Montag - Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Tourismus Windecker Ländchen e. V.
Schönecker Weg 3
51570 Windeck - Schladern
Telefon +49 2292 19433
Telefax +49 2292 9562025
tourismus@gemeinde-windeck.de
www.windecker-laendchen.com
Vorläufiger Personalausweis
Bürgeramt
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt nur in dringenden Fällen.
Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- alter Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Lichtbild in der Größe 45x35 mm
Bei Aushändigung des vorläufigen Ausweises ist der alte ungültige Ausweis vorzulegen. In der Regel wird der vorläufige Ausweis sofort ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Monate.
Gleichzeitig mit dem vorläufigen Personalausweis ist auch ein endgültiger Personalausweis zu beantragen.
Zu erwartende Bearbeitungsdauer:
sofort
Art der Antragstellung:
persönlich, mit Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Stammbuch
Welche Gebühren fallen an?
10,00 Euro
Siehe auch "Personalausweis "
Ihre Ansprechpartner
Nicole Velten
Telefon: 02292 / 601-163
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: nicole.velten@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus III (Rathausstr. 10), Raum Bürgeramt
Hedwig Eschmann
Telefon: 02292 / 601-166
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: hedwig.eschmann@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus III (Rathausstr. 10), Raum Bürgeramt
Margrit Kasner
Telefon: 02292 / 601-165
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: margrit.kasner@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus III (Rathausstr. 10), Raum Bürgeramt
Christian Gärtner
Telefon: 02292 / 601-162
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: christian.gaertner@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus III (Rathausstr. 10), Raum Bürgeramt