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Verfügungsfonds für den Ortsteil Dattenfeld
Im Rahmen des Integrierten interkommunalen Entwicklungs– und Handlungskonzeptes Windeck/Waldbröl 2025 wurde für den Ortsteil Dattenfeld ein Verfügungsfonds aus dem Budget der Städtebauförderung zur Verfügung gestellt. Ziel dieses Verfügungsfonds ist es, öffentliche Mittel und privates Engagement sowie private Finanzressourcen zusammenzubringen und damit Einzelpersonen, Vereine, Initiativen und Organisationen zu motivieren, die Entwicklung der Gemeinde Windeck im Ortsteil Dattenfeld mit kleineren, aber wichtigen Projekten zu unterstützen.
Flyer Verfügungsfond Dattenfeld
Die Vergabe der Fördermittel regelt eine Richtlinie, die der Rat am 26.02.2018 beschlossen hat:
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet ein Gremium, das mit Vertretern der Ratsparteien, der Verwaltung und des Planungsbüros ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung (ASS) besetzt ist.
Die Förderzusage des Landes NRW für den Verfügungsfonds liegt zwischenzeitlich vor. Die Bürgerinformation am Mittwoch, den 27.03.2019 im Forum der Grundschule in Dattenfeld hat den Startschuss für die Einreichung von Förderanträgen gegeben. Der Antrag zum Verfügungsfonds steht ab sofort zum Download bereit.
Ihre Ansprechpartnerin
Nadja Geilhausen
Telefon: 02292 / 601-155
Fax: 02292 / 601-289
E-Mail: nadja.geilhausen@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.05
Ihren Antrag senden Sie bitte an:
Gemeinde Windeck
Die Bürgermeisterin
S 52 – Frau Nadja Geilhausen
Rathausstraße 12 – Rathaus I
51570 Windeck-Rosbach
oder per E-Mail an: nadja.geilhausen@gemeinde-windeck.de
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