Der Internetauftritt der Gemeinde Windeck ist umgezogen.
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Versand Jahresbescheide 2023
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden im Rahmen des Haushaltssatzungsbeschlusses durch den Rat festgelegt. Dieser kann frühestens in der Ratssitzung am 07.02.2023 gefasst werden, so dass vorerst kein Versand der Grundbesitzabgaben- und Gewerbesteuerbescheide für das Jahr 2023 zum gewohnten Zeitpunkt erfolgen wird.
Bei der Hundesteuer und der Zweitwohnungssteuer ist keine Veränderung vorgesehen, der Versand erfolgt wie gewohnt am 06.01.2023.
Die Gemeinde Windeck möchte Sie darauf hinweisen, dass bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) Vorauszahlungen unter Zugrundelegung des zuletzt festgesetzten Jahresbetrages zu entrichten sind.
Bei einem vorhandenen SEPA-Lastschriftmandat wird der entsprechende Betrag zur Fälligkeit abgebucht. Überweisungen können jederzeit selbst vorgenommen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen das Steueramt der Gemeinde Windeck telefonisch unter 02292/601-119, -219 und -124 sowie per E-Mail: steueramt@gemeinde-windeck.de gerne zur Verfügung.
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