Der Internetauftritt der Gemeinde Windeck ist umgezogen.

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Versand Jahresbescheide 2021

Aufgrund der Vorgaben des Stärkungspaktes ist für das Jahr 2021 eine Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer auf 480 %, für die Grundsteuer B auf 715 % und die Grundsteuer A auf 490 % geplant.

 

Die Hebesätze werden im Rahmen des Haushaltssatzungsbeschluss durch den Rat festgelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt dieser Beschluss voraussichtlich in der Ratssitzung am 23.02.2021, so dass vorerst kein Versand der Gewerbesteuer- und Abgabenbescheide für das Jahr 2021 zum gewohnten Zeitpunkt erfolgen wird.

 

Bei der Hundesteuer ist keine Anhebung des Hebesatzes vorgesehen, der Versand erfolgt wie gewohnt am 08.01.2021.

 

Die Gemeinde Windeck möchte Sie darauf hinweisen, dass bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) Vorauszahlungen unter Zugrundlegung des zuletzt festgesetzten Jahresbetrages zu entrichten sind.

 

Bei einem vorhandenen SEPA-Lastschriftmandat wird der entsprechende Betrag zur Fälligkeit abgebucht. Überweisungen können jederzeit selbst vorgenommen werden.

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Steueramt der Gemeinde Windeck telefonisch unter 02292/601-119, -219 und -124 sowie per E-Mail: steueramt@gemeinde-windeck.de gerne zur Verfügung.

 

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