Der Internetauftritt der Gemeinde Windeck ist umgezogen.
Sie erreichen uns künftig unter
www.gemeinde-windeck.de
Bitte keine Hundetoiletten im Kindergarten-, Schulbus- oder Wohnbereich
Bereits mehrfach wurde ich aus der Bevölkerung angesprochen, dass einige Eltern, die ihre Kinder täglich zum Schulbus bringen bzw. abholen, diesen Gang nutzen, um ihre Hunde auszuführen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass die Hunde diesen Bereich verunreinigen. Dieser Trend ist aber leider nicht nur hier, sondern vermehrt bei Hundehaltern im ganzen Gemeindegebiet zu beobachten, die ihre Tiere im unmittelbaren Bereich von Spielplätzen, Kindergärten, Schulen, Gehwegen und Hausgrundstücken ihre Notdurft verrichten lassen, ohne einzuschreiten, bzw. den Kot anschließend zu entfernen.
Der § 5 Abs. 2 der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Windeck vom 12.03.2001 besagt:
„Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde, mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen."
Ein Zuwiderhandeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Weiter kann die Verunreinigung durch eine Fachfirma entsorgt werden, die entstandenen Kosten hat der Tierhalter zu tragen.
Um eine konzentrierte Verschmutzung an diesen Plätzen künftig zu vermeiden, appelliere ich daher dringend an diese Hundehalter, den hinterlassenen Kot zu entfernen.
Das Ordnungsamt ist gehalten, entsprechende Verstöße umgehend aufzugreifen und wird auch entsprechenden Hinweisen nachgehen.