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Bereitstellung von Pflanzgut – Antragsfrist 31.05.2020

Gerne möchte ich auf das Angebot des LVR hinweisen, der durch eine gezielte Bereitstellung von Pflanzgut Streuobstwiesen und anderer kulturlandschaftsprägende Gehölzelemente sichern und erneuern möchte. Hierunter fallen:

 

  • Hochstamm-Obstwiesen,
  • Hecken,
  • Alleen und Baumreihen sowie
  • Einzelbäumen an markanten Stellen.

 

Für eine Förderung in Frage kommen sowohl die Neuanlage als auch die Ergänzung bestehender oder die Wiederherstellung historisch begründeter Gehölzstrukturen (u.a. Streuobstwiesen). Ausgeschlossen ist die Förderung von Ausgleichsmaßnahmen sowie von Pflanzungen im baulichen Innenbereich (Ortslagen), an klassifizierten Straßen, im Wald oder zur Begrünung von Bauwerken.

 

Weiter Informationen und das Antragsformular finden Sie unter https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/kulturfoerderung/pflanzgutfoerderung_1/pflanzgutfrderung_1.jsp. Wenn Sie Pflanzgut bewilligt bekommen, geben Sie eine Rückmeldung an die Gemeindeverwaltung, damit wir ggf. eine Sammelabholung organisieren können. Aus eigene Erfahrung kann ich diese Förderung nur empfehlen.

 

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