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Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Gemeinde Windeck zum 31.12.2016

1. Jahresabschluss der Gemeinde Windeck zum 31.12.2016

 

Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 27.11.2017 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Rat der Gemeinde Windeck nimmt den Prüfbericht des Herrn Dipl.-Oec. Wolfgang Herbrand, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Jacobsallee 4, 45239 Essen, über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Windeck zum 31.12.2016 mit dem darin erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und das Ergebnis der Beratungen hierzu am 02.11.2017 im Rechnungsprüfungsausschuss mit der Übernahme des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

2. Der Rat der Gemeinde Windeck stellt gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 02.11.2017 geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 139.336.592,17 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresverlust von 1.175.636,12 € fest.

3. Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt, den Jahresverlust 2016 in Höhe von 1.175.636,12 € als nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen.

4. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung."

 

2. Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) öffentlich bekannt gemacht.

 

Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss 2016 ist gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW der Aufsichtsbehörde - Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises - als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg mit Schreiben vom 30.11.2017 angezeigt worden. Mit Verfügung vom 13.04.2018 teilt die Kommunalaufsicht folgendes mit:

„Von Ihrer Anzeige gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften und vom Rat in seiner Sitzung am 27.11.2017 festgestellten Jahresabschluss 2016 habe ich Kenntnis genommen."

 

Der Jahresabschluss 2016 liegt gemäß § 96 Abs. 2 S. 2 GO NRW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 während der Dienststunden in Zimmer 23 des Rathauses in Windeck-Rosbach, Rathausstr. 12, zur Einsichtnahme aus.

Dienststunden sind derzeit:

Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr.

 

Windeck-Rosbach, den 14.05.2018

gez. Lehmann
Bürgermeister

 

Bilanz der Gemeinde Windeck zum 31.12.2016 (Größe: 271 kB; Downloads bisher: 897; Letzter Download am: 15.02.2024)

Ergebnisrechnung der Gemeinde Windeck vom 01.01.2016 - 31.12.2016 (Größe: 186 kB; Downloads bisher: 739; Letzter Download am: 23.03.2024)

Finanzrechnung der Gemeinde Windeck vom 01.01.2016 - 31.12.2016 (Größe: 232 kB; Downloads bisher: 745; Letzter Download am: 17.03.2024)

 

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