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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Windeck für das Haushaltsjahr 2017

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung (Größe: 8.31 MB; Downloads bisher: 1551; Letzter Download am: 17.04.2024) für das Haushaltsjahr 2017 ist am 06.10.2016 eingebracht worden. Die Beratung und Beschlussfassung im Rat soll am 21.11.2016 erfolgen.

 

Nach § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Windeck für das Haushaltsjahr 2017 mit Anlagen während der gesamten Dauer des Beratungsverfahrens im Rat an allen Arbeitstagen in der Zeit vom

 

10. Oktober bis 21. November 2016

den Einwohnern und Abgabepflichtigen zur Einsichtnahme öffentlich aus, und zwar

jeweils montags - freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,
und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr,

 

im Rathaus I in Windeck-Rosbach, Rathausstraße 12 (Zimmer 20 und 22).

 

Darüber hinaus kann der Entwurf auch auf der Internetseite der Gemeinde Windeck unter www.windeck-bewegt.de eingesehen werden.

 

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabenpflichtige innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Die Einwendungsfrist endet am 28.10.2016.

 

Über Einwendungen, die schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Windeck, Rathausstraße 12, 51570 Windeck-Rosbach, zu erheben sind, entscheidet der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.

 

51570 Windeck-Rosbach, den 06. Oktober 2016

 

Gemeinde Windeck
Der Bürgermeister
gez. Lehmann

 


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