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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeck für das Haushaltsjahr 2020
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 ist am 24.07.2020 eingebracht worden. Die Beratung und Beschlussfassung im Rat soll am 07.09.2020 erfolgen.
Nach § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeck für das Haushaltsjahr 2020 mit Anlagen während der gesamten Dauer des Beratungsverfahrens im Rat an allen Arbeitstagen in der Zeit vom
27. Juli bis 07. September 2020
den Einwohnern und Abgabepflichtigen zur Einsichtnahme öffentlich aus, und zwar
jeweils montags - freitags | von | 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, |
und donnerstags | von | 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr, |
im Rathaus I in Windeck-Rosbach, Rathausstraße 12 (Zimmer 22 und 24).
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabenpflichtige innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Die Einwendungsfrist endet am 10.08.2020.
Über Einwendungen, die schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Windeck, Rathausstraße 12, 51570 Windeck-Rosbach, zu erheben sind, entscheidet der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.
51570 Windeck-Rosbach, den 24. Juli 2020
Gemeinde Windeck
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Becher
(Beigeordneter)
Nachtragshaushaltssatzung 2020 (Größe: 752 kB; Downloads bisher: 752; Letzter Download am: 20.06.2025)
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