Der Internetauftritt der Gemeinde Windeck ist umgezogen.

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Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020

Die Gemeindewerke versorgen ca. 2/3 des Gemeindegebiets mit Trinkwasser. Diese Leistung unterliegt der Umsatzsteuer. Durch Art. 3 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29. Juni 2020 - Zweites Corona-Steuerhilfegesetz - wird vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 u.a. der für die Lieferung von Trinkwasser maßgebliche ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent (§ 12 Abs. 2 i. V. m. § 28 Abs. 2 UStG) gesenkt. Im aktuellen begleitenden Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) besteht bei der Auswahl des anzuwendenden Umsatzsteuersatzes die Möglichkeit auf den Zeitpunkt der Ablesung abzustellen. Die Ablesung erfolgt zum 30.11.2020, die Gemeindewerke Windeck werden daher für Trinkwassergebühren in der Jahresverbrauchsabrechnung für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2020 den ermäßigten Steuersatz in Höhe von 5 Prozent anwenden. Eine Zwischenablesung ist nicht erforderlich. Die Ihnen vor dem 01.07.2020 mitgeteilten Abschlagshöhen behalten Ihre Gültigkeit und werden in der Jahresverbrauchsabrechnung entsprechend verrechnet.

 

Gemeindewerke Windeck

gez. Hamann

(Betriebsleiterin)

 

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