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Gemeinde Windeck
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Bebauungsplan Nr. 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 12.12.2011 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt:
1) Die Einleitung des Verfahrens zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
2) Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes 3/17 „Gewerbegebiet Leuscheid-Nord“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
3) Den aus Anlage 1 ersichtlichen vorläufigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie den Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes. Die Fläche umfasst ca. 15,3 ha in der Gemarkung Leuscheid, Flur 5 und Flur 7.
4) Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse zu 1-3 gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sowie auf Grundlage der in der Begründung zu diesem Beschluss genannten städtebaulichen Ziele, einen Planungsauftrag an ein geeignetes Planungsbüro zu erteilen.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, auf Grundlage der in der Begründung zu diesem Beschluss genannten städtebaulichen Ziele die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen bzw. durch das Planungsbüro durchführen zu lassen.“
Übereinstimmungserklärung gemäß § 2 Absatz 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntVO):
„Der vorstehende Aufstellungsbeschluss stimmt mit dem Aufstellungsbeschluss des Rates der Gemeinde Windeck vom 12.12.2011 überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 Absatz 1 und 2 BekanntVO).“
Windeck, den 16.03.2015
gez. Hans-Christian Lehmann
(Bürgermeister)
Bekanntmachungsanordnung:
„Vorstehender Ratsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht“
Windeck, den 16.03.2015
gez. Hans-Christian Lehmann
(Bürgermeister)