Landtagswahl 2022
Kontakt
Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
Telefon: 02292 / 601 - 0
Einlass nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
- Sozialamt mittwochs geschlossen
Bürgeramt
- Montag - Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Stellenausschreibungen
Was ist Was? Rathauswegweiser A - Z
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Alkoholmissbrauch und Rauchverbot im Karneval
Der Karneval geht auch in Windeck in den Endspurt. In diesem Zusammenhang möchte ich auf einige wichtige Aspekte hinweisen:
- In den letzten Jahren ist der Missbrauch von Alkohol bei Jugendlichen gestiegen. Gerade bei größeren Brauchtumsveranstaltungen wie beispielsweise Karnevalsumzüge sind die Zahlen der Jugendlichen, die aufgrund von Alkoholmissbrauch ärztlich behandelt werden mussten, erheblich gestiegen. Ich appelliere sowohl an die Vereine als auch an Sie als Bürger, schauen Sie nicht weg, sondern helfen Sie betroffenen Personen.
- Aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen ist das Rauchen in Sälen, Zelten und Gaststätten auch an Karneval verboten. Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz NRW können mit erheblichen Geldbußen für die Raucher, die Veranstalter von Brauchtumsveranstaltungen und für Betreiber von Gaststätten bestraft werden. Daher bitte ich eindringlich um Einhaltung der Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes NRW.
- Jugendlichen ist gemäß des Jugendschutzgesetzes das Rauchen in der Öffentlichkeit verboten. Entsprechende Verstöße können mit Geldbußen bestraft werden.
Ich wünsche Ihnen eine tolle Karnevalszeit und gutes Wetter bei den Karnevalszügen.
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