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25. Änderung des Flächennutzungsplanes - Änderung der Nutzung von Flächen in Halscheid, Opperzau und Werfen
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 13.02.2017 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Windeck in den Ortsteilen Halscheid, Opperzau und Werfen gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Die Änderungsbereiche sind im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht. Die Verwaltung wird beauftragt die not-wendigen Schritte zur Konkretisierung und Fortführung des Verfahrens einzuleiten und die frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemein-den nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen."
Übereinstimmungserklärung gemäß § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntVO):
„Der vorstehende Aufstellungsbeschluss stimmt mit dem Aufstellungsbeschluss des Rates der Ge-meinde Windeck vom 13.02.2017 überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 Abs. 1 und 2 BekanntVO)."
Windeck, den 14.02.2017
Hans-Christian Lehmann |
Bürgermeister |
Bekanntmachungsanordnung:
„Vorstehender Ratsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht"
Windeck, den 14.02.2017
Hans-Christian Lehmann |
Bürgermeister |
25. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Änderung der Nutzung von Flächen in Halscheid, Opperzau und Werfen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Windeck hat den vorgelegten Planentwurf zur 25. Änderung des Flächen-nutzungsplanes – Änderung der Nutzung von Flächen in Halscheid, Opperzau und Werfen - gebilligt und die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öf-fentlichkeit in seiner Sitzung am 13.02.2017 beschlossen.
Der Planungsbereich ist in beiliegendem Übersichtsplan kenntlich gemacht.
in der Zeit vom 06.03.2017 bis einschließlich 03.04.2017
im Rathaus der Gemeinde Windeck, Verwaltungsgebäude II, Zimmer 35 in Windeck-Rosbach wäh-rend folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag | von 08:00 Uhr - 12:30 Uhr |
Donnerstag zusätzlich | von 13:30 Uhr - 17:00 Uhr |
Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Ausle-gungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt blei-ben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag, der nach dem Inkrafttreten der Satzung gestellt werden könnte) ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Per-son nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Windeck, den 14.02.2017
Hans-Christian Lehmann |
Bürgermeister |
FNP Plan Bekanntmachung (Größe: 895 kB; Downloads bisher: 1033; Letzter Download am: 09.05.2025)
Begründung Umweltbericht (Größe: 4.29 MB; Downloads bisher: 1399; Letzter Download am: 11.05.2025)
Vorentwurf Halscheid (Größe: 2.92 MB; Downloads bisher: 934; Letzter Download am: 13.05.2025)
Vorentwurf Opperzau (Größe: 2.64 MB; Downloads bisher: 899; Letzter Download am: 08.05.2025)
Vorentwurf Werfen (Größe: 2.96 MB; Downloads bisher: 974; Letzter Download am: 10.05.2025)
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