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1. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeck

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeck für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund der §§ 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV.NRW. S.218b) hat der Rat der Gemeinde Windeck mit Beschluss vom 07.09.2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

Die bisherigen

festgesetzten Gesamtbeträge

 

 

EUR

erhöht um

 

 

 

EUR

vermindert um

 

 

 

EUR

und damit der Gesamtbetrag

des Haushaltsplans

einschließlich Nachträge festgesetzt auf

EUR

Ergebnisplan

Erträge

Aufwendungen

 

45.239.918

44.777.566

 

0

0

 

150.000

56.000

 

45.089.918

44.721.566

Finanzplan

aus der lfd. Verwaltungstätigkeit

Einzahlungen

Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

Einzahlungen

Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen

Auszahlungen

 

 

 

42.087.884

40.097.091

 

6.918.060

8.555.900

 

1.637.840

925.980

 

 

 

0

0

 

0

5.000.000

 

5.000.000

0

 

 

 

150.000

56.000

 

0

0

 

0

89.500

 

 

 

41.937.884

40.041.09

 

6.918.060

13.555.900

 

6.637.840

836.480

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.637.840 € um 5.000.000 € erhöht und damit auf 6.637.840 € festgesetzt

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird nicht geändert.

 

 

§ 4

 

Der Haushaltsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 368.352 € ab.

 

 

§ 5

 

Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

 

 

§ 6

 

Die bisher festgesetzten Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

 

 

§ 7

 

Nach dem Haushaltssanierungsplan wurde der Haushaltsausgleich unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe erstmals im Haushaltsjahr 2018 und von diesem Zeitpunkt an jährlich erreicht. Der Haushaltsausgleich ohne Konsolidierungshilfe wird im Haushaltsjahr 2021 erreicht. Die dafür im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.

 

 

§ 8

 

Die Regelungen zu Stellenwiederbesetzungen werden nicht geändert.

 

 

2. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

 

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen sind gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Rhein-Sieg-Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg angezeigt worden.

 

Das Anzeigeverfahren ist vom Rhein-Sieg-Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg mit Verfügung vom 28.10.2020 beendet worden.

 

Der 1.Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 80 Abs. 6 GO NRW zur Einsichtnahme vom 09.11.2020 bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2020 (mindestens bis zum 31.12.2022) gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW während der Dienststunden in Zimmer 22 des Rathauses in Windeck-Rosbach, Rathausstraße 12, öffentlich aus.

 

 

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

51570 Windeck-Rosbach, den 02.11.2020

 

Gemeinde  Windeck

Die Bürgermeisterin

             Gauß

 

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