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1. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeck
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeck für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV.NRW. S.218b) hat der Rat der Gemeinde Windeck mit Beschluss vom 07.09.2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
Die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge
EUR | erhöht um
EUR | vermindert um
EUR | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf EUR | |
Ergebnisplan Erträge Aufwendungen |
45.239.918 44.777.566 |
0 0 |
150.000 56.000 |
45.089.918 44.721.566 |
Finanzplan aus der lfd. Verwaltungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen |
42.087.884 40.097.091
6.918.060 8.555.900
1.637.840 925.980 |
0 0
0 5.000.000
5.000.000 0 |
150.000 56.000
0 0
0 89.500 |
41.937.884 40.041.09
6.918.060 13.555.900
6.637.840 836.480 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.637.840 € um 5.000.000 € erhöht und damit auf 6.637.840 € festgesetzt
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird nicht geändert.
§ 4
Der Haushaltsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 368.352 € ab.
§ 5
Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.
§ 6
Die bisher festgesetzten Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 7
Nach dem Haushaltssanierungsplan wurde der Haushaltsausgleich unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe erstmals im Haushaltsjahr 2018 und von diesem Zeitpunkt an jährlich erreicht. Der Haushaltsausgleich ohne Konsolidierungshilfe wird im Haushaltsjahr 2021 erreicht. Die dafür im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.
§ 8
Die Regelungen zu Stellenwiederbesetzungen werden nicht geändert.
2. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen sind gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Rhein-Sieg-Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg angezeigt worden.
Das Anzeigeverfahren ist vom Rhein-Sieg-Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg mit Verfügung vom 28.10.2020 beendet worden.
Der 1.Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 80 Abs. 6 GO NRW zur Einsichtnahme vom 09.11.2020 bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2020 (mindestens bis zum 31.12.2022) gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW während der Dienststunden in Zimmer 22 des Rathauses in Windeck-Rosbach, Rathausstraße 12, öffentlich aus.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
51570 Windeck-Rosbach, den 02.11.2020
Gemeinde Windeck
Die Bürgermeisterin
Gauß
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