Der Internetauftritt der Gemeinde Windeck ist umgezogen.
Sie erreichen uns künftig unter
www.gemeinde-windeck.de
Veröffentlichung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben des Schulträgers Gemeinde Windeck zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit den Förderschwerpunkten Lernen auf den Zweckverband der Förderschulen (Förderschwerpunkt Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung)
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