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Anschreiben der Bürgermeisterin zu Corona

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Aufhebung der Allgemeinverfügung der Gemeinde Windeck vom 19.03.2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 19.03.2020 zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz)

Die aufgrund der §§ 16 Abs. 1 Satz 1, 28 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen erlassene Allgemeinverfügung vom 19.03.2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 19.03.2020 wird hiermit aufgehoben.

 

Diese Entscheidung gilt nach § 41 Abs. 4 Satz 3 und Satz 4 VwVfG NRW am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt somit am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Auf die am 22.03.2020 erlassene und am 23.03.2020, 00:00 Uhr, in Kraft getretene Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen (Diese Datei existiert leider nicht mehr.) wird hingewiesen.

 

Windeck, den 23.03.2020

gez.

Alexandra Gauß

(Bürgermeisterin)

 

 

 

 

Bei der am Freitag, den 20.03.2020 im Amtsblatt (Mitteilungsblatt) der Gemeinde Windeck veröffentlichten Allgemeinverfügung vom 18.03.2020 handelt es sich demnach um die -aufgrund der aktuellen Erlasslage- bereits überholte Ausfertigung. Ich bitte um Beachtung.

 

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