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Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO) vom 02.04.2020

02.04.2020

Die Verordnung löst den bisherigen Erlass des MAGS NRW vom 13.3.2020 zum Betretungsverbot von Kinderbetreuungsangeboten und zur Ausnahmeregelung für Kinder von Personen in kritischer Infrastruktur ab und dient der leichteren Umsetzung auf der örtlichen Ebene.

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