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Straßensperrungen

Gem. § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Unternehmer bzw. die beauftragenden Privatpersonen sich mit dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises um die Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen abzustimmen.

 

Die Bearbeitung der eingehenden Anträge erfolgt bei kleineren Baustellen innerhalb von vierzehn Tagen.

 

Rhein-Sieg-Kreis

Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Baustellensicherung
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 13-3544

E-Mail: baustellen@rhein-sieg-kreis.de
Internet: www.rhein-sieg-kreis.de/

Weiteres erfahren Sie durch das

Bürgerinformationssystem des Rhein-Sieg-Kreises
Informationen über die Verwaltung

Über diese interaktives Bürgerinformationssystem gelangen Sie zu den allgemeinen Informationen aller Bereiche der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises und erfahren Näheres zu den jeweiligen Ansprechpartnern vor Ort direkt durch die Internet-Seite:
www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/bis/

 

Ihre Ansprechpartner

Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10

Martina Heinz
Telefon: 02292 / 601-103
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: martina.heinz@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.01

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