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Straßensperrungen
Gem. § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Unternehmer bzw. die beauftragenden Privatpersonen sich mit dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises um die Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen abzustimmen.
Die Bearbeitung der eingehenden Anträge erfolgt bei kleineren Baustellen innerhalb von vierzehn Tagen.
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Baustellensicherung
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 13-3544
E-Mail: baustellen@rhein-sieg-kreis.de
Internet: www.rhein-sieg-kreis.de/
Weiteres erfahren Sie durch das
Bürgerinformationssystem des Rhein-Sieg-Kreises
Informationen über die Verwaltung
Über diese interaktives Bürgerinformationssystem gelangen Sie zu den allgemeinen Informationen aller Bereiche der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises und erfahren Näheres zu den jeweiligen Ansprechpartnern vor Ort direkt durch die Internet-Seite:
www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/bis/
Ihre Ansprechpartner
Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a
Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10
Martina Heinz
Telefon: 02292 / 601-103
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: martina.heinz@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.01
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