Zur Internetseite "Tourismus & Kultur / Sport & Freizeit"
--> weiter
Das Mitteilungsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Gemeindeverwaltung. Hierin finden Sie sämtliche aktuellen amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung. Weiter finden Sie kostenfrei alle aktuellen und archivierten Presse-Artikel von 12/2000 bis heute.
--> weiter
Was ist Was? Rathauswegweiser A - Z
Kontakt
Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
Telefon: 02292 / 601 - 0
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
- Sozialamt mittwochs geschlossen
Bürgeramt
- Montag - Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Tourismus Windecker Ländchen e. V.
Schönecker Weg 3
51570 Windeck - Schladern
Telefon +49 2292 19433
Telefax +49 2292 9562025
tourismus@gemeinde-windeck.de
www.windecker-laendchen.com
Standesamt
Auf den folgenden Seiten gibt Ihnen das Standesamt Windeck einen Überblick zu folgenden Themen:
Dabei handelt es sich um allgemein gehaltene Angaben. Welche Unterlagen Sie ganz individuell benötigen, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation und Lebensgeschichte ab. Nehmen Sie deshalb bitte rechtzeitig Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich ganz persönlich beraten, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, wie lange das Verfahren evtl. dauern kann und welche Gebühren auf Sie zukommen werden.
Ihr Ansprechpartner
Uwe Stentenbach
Telefon: 02292 / 601-102
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: uwe.stentenbach@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus I (Rathausstr. 12), Raum 2
Dieser Artikel wurde bereits 35541 mal angesehen.