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Wildschäden

Bei Wildschäden an Feldfrüchten und Forstpflanzen muss der entstandene Schaden innerhalb von einer Woche ab Kenntnis des Schadenfalles schriftlich beim Ordnungsamt der Gemeindverwaltung Windeck angezeigt werden.

 

Im Anschluss an die Anzeige wird ein Ortstermin mit dem Ziel der Abschätzung des entstandenen Schadens und der gütlichen Einigung vereinbart. An diesem Termin nehmen der Geschädigte, der zuständige Jagdpächter, ein/e Mitarbeiter/in des Ordnungsamtes und ggfls. der amtliche Schätzer teil.

 

Sollte im Falle des Feldfruchtschadens bei diesem Termin keine abschließende Einigung erzielt werden können, so erfolgt ein weiterer Abschätzungs- und Einigungstermin zum Zeitpunkt der Ernte.

 

Die vereinbarte Entschädigung wird durch den zuständigen Jagdpächter entweder in Geld- oder in Naturalleistung ausbezahlt.

 

Was muss ich mitbringen?

Formloser schriftlicher Antrag innerhalb einer Woche nach Kenntnis des Schadens unter Benennung des Schadenereignisses, des Schadensortes und der geschätzten Schadenshöhe.

 

Anmeldungsformular  Wildschaden

 

Ihre Ansprechpartner

Herr Brieden
Telefon: 02292 / 601-105
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Herr Fröhlich
Telefon: 02292 / 601-104
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10

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