Verwarnungsgelder
Verwarnungsgelder werden von den Bediensteten des Ordnungsamtes bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs ausgesprochen.
Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit und ist in Verwarnungs- und Bußgeldkatalogen zum Straßenverkehrsrecht festgelegt.
Der Verkehrsverstoß wird in einem mobilen Datengerät festgehalten; nach etwa vierzehn Tagen erhalten Sie dann von der Gemeinde den entsprechenden Verwarnungsgeldbescheid.
Ihre Ansprechpartner
Ottmar Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ottmar.hassel@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus I (Rathausstr. 12), Raum 6
Sebastian Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: sebastian.knoebel@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus I (Rathausstr. 12), Raum 5
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